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Geschichtlicher Überblick

Ab 1279

1279
König Rudolf von Habsburg erteilt dem Freiherrn von Eschenbach-Oberhofen die Erlaubnis an geeigneter Stelle zwischen den Seen eine Stadt und eine Burg zu bauen. Er dankt hiermit dem Freiherrn für seine Waffenhilfe im Kampf gegen König Ottokar von Böhmen und Mähren.

1306
Wegen Schuldennot des Freiherrn von Eschenbach-Oberhofen geht das junge Städtchen an das Haus Habsburg über.

1337
Unmittelbar nach dem Laupenkrieg wird Unterseen bernisch. Es bildet einen wichtigen Stützpunkt am damals üblichen Weg über den Brünig in die Waldstädte. Neben dem Übergang Brünig bildet Unterseen auch Verkehrsknotenpunkt nach Habkern, Beatenberg und in die Lütschinentäler. Die Bürger von Unterseen lagen in dieser Zeit ständig im Streit mit dem aufkommenden Kloster Interlaken. Es ging dabei im Wesentlichen um die Fischrechte in der Aare.

1470
Die Stadt Unterseen brennt vollständig nieder. Mit Hilfe von Bern wird die Stadt nach neuen Plänen unverzüglich wieder aufgebaut und erhält erstmals auch eine eigene Kirche.

Die Bäuertgemeinde…

als älteste Korporation verwaltete das Armen- und Siechengut. An Liegenschaften besass sie das Neuhaus und das Küblisbad, die heutige Manor Farm. Zudem nannte sie diverse Allmenden und Waldungen ihr eigen.

Bis 1832 die Einwohnergemeinde Unterseen entstand, besorgte sie die allgemeinen öffentlichen Angelegenheiten wie Kirchen-, Schul-, Niederlassungs-, Strassen- und das Vormundschaftswesen.

Ab 1737 wir der Bäuertburgerschaft erlaubt, für den Zuzug von Weibsbildern Einzugsgelder zu erheben. Für eine Einheimische (Region) 10 Kronen, für eine Eidgenössin 15 Kronen und für eine landsfremde 20 Kronen.

Die Stadtburgerschaft...

besass an Liegenschaften das Kaufhaus (Stadthaus), das Schulhaus und die 3 Alpen Sevinen, Busen und Saus. Dazu 6 Pintenwirtschaftsrechte.
Zum Eintritt in das engere Stadtburgerrecht bedurfte es einer besonderen Bewilligung. Das Burgerrecht erhielt nur, wer in der Stadt ein Haus besass.

Stadt- und Dorfleute

(vom Dorf Inderlappen)

Die in Friedenszeiten ausserhalb der Stadtmauern siedelnden Landwirte besassen auch etwas Land und Allmend. Sie bildeten eine Bauernsame oder Burezunft. Sie existierte bis ins Jahr 1820 und verbrauchte damals in einem Prozess alles Geld und kam unter den Hammer.

Ab 1865
Ein Ausscheidungsvertrag…

1865
mit der Einwohnergemeinde ist grossenteils noch heute gültig und regelt die Güter der Burger-, Einwohner- und Kirchgemeinde neu. Die Burgergemeinde musste der Einwohnergemeinde ab diesem Datum für alle öffentlichen Gebäude und Brücken resp. Schwellen das notwendige Holz für Unterhalt und Reparation unentgeltlich liefern. Ferner kommt sie für das Brennholz für Schule und Unterweisungslokal auf.

In einem langwierigen Prozessverfahren wurde diese Verpflichtung durch Entrichtung einer einmaligen Ablösesumme im Grundbuch gelöscht. Das notwendige Geld trieb die Burgergemeinde auf mit Darlehensaufnahmen und Verpfändungen von Liegenschaften und Waldungen. Der entsprechende Zinsen- und Amortisationsdienst brachte zusammen mti der ungekürzten Ausrichtung des Burgernutzens in Form von Gratisholz und unentgeltlicher Abgabe von Kulturland die Burgerschaft in eine finanzielle Schieflage, die nach einem 15-jährigen Kraftakt erst 1945 besser wurde.

Die Burgergemeinde heute

In den letzten 75 Jahren hat sich die Burgergemeinde Unterseen zu einer gesunden und wohlhabenden Korporation entwickelt.

Kulturland und Waldungen werden umsichtig verwaltet und bewirtschaftet und bilden somit eine gute Grundlage für den Fortbestand einer selbständigen Burgergemeinde.

Die Burgergemeinde beteiligt sich aktiv an ausgedehnten Oekoprojekten, die schweizweit Beachtung finden. Im Bereiche des Naturschutzgebietes Weissenau, des Golfplatzes und des Lombachs entstanden und entstehen prächtige Naturaufwertungen und Gewässervernetzungen zum Thunersee.

Das wichtigste Naherholungsgebiet an der Peripherie von Unterseen erfreut sich deshalb auch zunehmender Beliebtheit.

Aktuell


Verkauf und Vermietung von Weihnachtsbäumen
Beim Forsthaus der Burgergemeinde Unterseen in ...