Burgerversammlung am 2. Dezember 2026 im Restaurant Stadthaus
Ordentliche Burgerversammlung der Burgergemeinde Unterseen
Mittwoch, 2. Dezember 2026, 19.00 Uhr, im Restaurant Stadthaus in Unterseen
Traktanden:
1. Protokoll der Frühjahrsversammlung vom 6. Mai 2026
2. Forst; Jahresbericht 2026
3. Budget 2027
4. Finanzplan 2026 - 2031
5. Verein Zentrum Mittengraben (ZEMI), die besondere Volksschule; Orientierung über die Inaussichtstellung eines Darlehens von Fr. 500'000.00 für ein neues Schulhaus auf der Parzelle Nr. 1522 im Eigentum der Gemeinde Unterseen
6. Orientierungen
7. Verschiedenes
Gemäss Art. 4 des Organisationsreglementes (OgR) für die Burgergemeinde Unterseen ist stimmberechtigt, wer das Burgerrecht der Burgergemeinde Unterseen besitzt, in den Einwohnergemeinden Unterseen, Interlaken und Matten seit mindestens drei Monaten wohnhaft, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und im Stimmregister eingetragen ist.
Damit stimmberechtigte Burger und Burgerinnen, welche in Interlaken und Matten wohnhaft sind, in das Stimmregister aufgenommen werden können, werden sie gebeten, sich bis 2 Tage vor der Burgerversammlung unter
Gemäß Art. 67 des OgR liegt das Protokoll dieser Versammlung sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 09. Dezember 2026 bis 08. Januar 2027 zur Einsicht auf der Gemeindeschreiberei der Einwohnergemeinde Unterseen auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden.
Im Anschluss an die Versammlung sind alle Anwesenden zu einem gemeinsamen Imbiss eingeladen.
Burgerrat Unterseen